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Clubinfo - Binnenschifffahrtshandbuch:

An alle Mitglieder und Gastlieger des MYC Germersheim e.V.

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf folgende Regelungen hin:

1. Mit Funkanlagen für den Binnenschiffahrtsfunk ausgerüstete Motorboote (amtlich "Kleinfahrzeuge") gilt das Handbuch für den Binnenschafffahrtsfunk. Das Handbuch ist immer an Bord mitzuführen. Das Handbuch kann von

http://www.fvt.wsv.de/handbuch/index.html

heruntergeladen werden.
2. Alle eingebauten Funkgeräte müssen eine ATIS-Kennung nach Beendigung des Funkspruchs senden.
3. Die "Urkunde Frequenzzuteilung" der Bundesnetzagentur ist immer an Bord mitzuführen
Ist ein Funkgerät an Bord, dann muss in Ergänzung zu der in Absatz "1.1 Rhein (Basel – offenes Meer)" genannten Pfichtnutzung der Kanal 10 immer abgehört werden.
Der nachfolgende Auszug aus dem Handbuch für den Binnenschafffahrtsfunk regelt die Ausrüstungs- und Funkbenutzungspflicht.

HANDBUCH BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK

Regionaler Teil

Rhein (Basel - offenens Meer) und Mosel

1. Funkausrüstungs- und Funkbenutzungspflicht für Schiffsfunkstellen
Für die Fahrzeuge bestehen folgende Funkausrüstungs- und Funkbenutzungspflichten:
1.1 Rhein (Basel – offenes Meer)


Binnenschifffahrtsstraße

Art der Fahrzeuge

Ausrüstungspflicht:
Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte
an Bord

Funkbenutzungspflicht

Rhein ab
Rheinfelden einschließlich Lek und Waal

Fahrzeuge mit
Maschinenantrieb,
ausgenommen
Kleinfahrzeuge

2

Gleichzeitige Empfangsbereitschaft
in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautische Information.

Rhein ab
Rheinfelden einschließlich Lek und Waal

Kleinfahrzeuge, die eine Radarfahrt
durchführen, und
Kleinfahrzeuge, die bei unsichtigem Wetter fahren

1

Empfangsbereitschaft im Verkehrs- Kreis Schiff-Schiff.
Für Fahrzeuge, die bereits mit zwei UKW-Sprechfunkgeräten
ausgerüstet sind, gleichzeitige Empfangsbereitschaft in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautische Information


 

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